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§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur vom Vorstand des Vereins geändert werden.
- Der Vorstand legt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss des Vorstandes kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
| Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe/Monat | ||
| 01 | Ordentliche Mitglieder | frei | ||
| 02 | Fördernde Mitglieder | mindestens € 5,- | ||
| 03 | Ehrenmitglieder | nach eigenem Ermessen |
- Fördermitglieder erhalten Druckwerke gegen eine ermäßigte Schutzgebühr.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Ein Wechsel der Mitgliedsform ist jederzeit möglich, entweder durch Erlaubnis zum Lastschrifteinzug als Fördermitglied oder durch Widerruf der Einzugsermächtigung zum Jahresende.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. des laufenden Jahres abgebucht.
- Gebühren durch Rücklastschriften werden dem ausstehenden Beitrag zugerechnet.
- Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden entrichtete Beiträge nicht erstattet.
- Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
| Interessenverband Tic u. Tourette Syndrom e.V. | ||
| Konto | 12 666 834 | |
| BLZ | 680 501 01 | |
| Bank | Sparkasse Freiburg | |








